Verordnung der BH Hallein vom 30.12.2015: Verbot Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen

Feuerwehr Annaberg, 30. Dezember 2015
Sonstiges

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Homepage!

Wir möchten Sie auf diesem Wege auf die per 30.12.2015 erlassene Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein hinweisen, wonach auf Grund der momentan herrschenden erhöhten Waldbrandgefahr jegliches Hantieren mit Feuer, Feueranzünden (insbesondere das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie pyrotechnischen Gegenständen) sowie das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes sowie in Waldnähe und in dessen Gefährdungsbereich mit sofortiger Wirkung verboten ist.

Dieses Verbot gilt für den politischen Bezirk Hallein und somit auch für das gesamte Gemeindegebiet von Annaberg-Lungötz!

Die Verordnung (Volltext) kann auf der Homepage der Gemeinde Annaberg-Lungötz unter www.annaberg-lungoetz.at nachgelesen werden.

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung dieser Vorbeugungsmaßnahme.

Der Ortsfeuerwehrkommandant Rupert Hirscher